Die Informationen dieser Seite dienen der Klärung, welche psychiatrische Klinik in Baden-Württemberg im Akutfall für die Versorgung eines Patienten zuständig ist.
Für elektive Aufnahmen kann die Zuständigkeit anders geregelt sein und ist im Einzelfall abzuklären.
Empfohlen ist die Suche nach der PLZ des Patienten/der Patientin. Sollte diese nicht bekannt sein, ist ebenfalls eine Suche anhand des Ortsnamens möglich.
Diese kann aber zu mehreren Ergebnissen führen, aus denen dann die zuständige Klinik herausgefiltert werden muss.
Für Patientinnen und Patienten aus Freiburg ist ebenfalls die Suche anhand der Straße und Hausnummer möglich. Wird bei der Suche keine Hausnummer angegeben,
kann das Ergebnis aus mehreren Einträgen bestehen und es ist anhand der angegebenen Hausnummerbereichen (aufgeteilt in ungerade und gerade Hausnummer) die zuständige Klinik herauszufinden.
Gibt es für bestimmte Patientengruppen abweichende Aufnahmeregelungen, so sind diese unter Ausnahmen angegeben.
Fehler bitte an benedikt.neumann@uniklinik-freiburg.de melden.